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Gartenwasser - Erstattungsantrag für Abwassergebühren
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Hinweis
Dieses Formular kann per Post eingereicht werdenHinweis
- Private Gartenwasserzähler sind auf eigene Kosten von einer Fachfirma einbauen zu lassen.
- Der Gartenwasserzähler muss bauartzugelassen (geeicht) sein.
- Die angeschlossene Zapfstelle darf nur für Gartenbewässerung vorgesehen bzw. geeignet sein.
- Der Gartenwasserzähler muss von den Stadtwerken verplombt sein.
- Nach Ablauf der Eichpflicht muss der Gartenwasserzähler ausgetauscht und erneut verplombt werden, da ansonsten keine Erstattung der Abwassergebühren mehr erfolgen kann.
- Der jährliche Antrag zur Erstattung der Abwassergebühren für Gartenwasser ist bis spätestens 31.03. des Jahres der Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.
Für Einige der angebotenen Dokumente ist die Installation des Adobe-Acrobat-Readers Voraussetzung, welchen Sie hier beziehen können: