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Abmeldung - Hauptwohnung/Nebenwohnung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde abmelden.
Wen Sie aus Ihrer Nebenwohung ausziehen, haben Sie sich innerhlab von 2 Wochen von der Nebenwohung abzumelden.
Sie können die Nebenwohung bei der Meldebehörde der Hauptwohnsitzgemeinde oder auch bei der Ihres Nebenwohnsitzes abmelden.
Die Abmeldung der Hauptwohnung bei Wegzug ins Ausland sowie die Abmeldung der Nebenwohnung kann auch im Voraus, allerdings nur 7 Tage vorher, bei der Meldebehörde veranlasst werden.
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt
Für Einige der angebotenen Dokumente ist die Installation des Adobe-Acrobat-Readers Voraussetzung, welchen Sie hier beziehen können: