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Anmeldung einer Veranstaltung - Anzeige vorübergehder Betrieb eines Gaststättengewerbes und Sondernutzung

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Kurzbeschreibung

Wer aus besonderem Anlass das Gaststättengewerbe nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz ausüben will, hat dies der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierzu das beigefügte Formular.



Beachten Sie außerdem, dass dieser Antrag spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadtverwaltung einzureichen ist.

Sollten Sie überdies eine Sondernutzung nach § 16 Hess. Straßengesetz benötigen, nutzen Sie bitte die zweite Seite des Formulars.

 
Dieses Formular kann per Post eingereicht werden
zuständiges Amt: Verkehrs- und Ordnungsamt

 

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