Biomüllentsorgung in Friedrichsdorf
Zum 1. Januar 2016 wurde in Friedrichsdorf die Biotonne eingeführt. Jedes Grundstück, das bisher an die Restmüllsammlung angeschlossen war, erhielt zum Jahresende 2015 eine Biotonne.
In den Biotonnen werden alle kompostierbaren, organischen Abfälle gesammelt, die im Haushalt und Garten anfallen (Flyer Die Biotonne RMD Rhein-Main Deponie GmbH).
Biotonnen werden im 14-tägigen Rhythmus geleert.
Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf
Antrag auf nachbarschaftliche Gemeinschaftstonne
Es ist möglich, eine Gemeinschaftstonne mit dem Nachbarn für Restmüll und/oder Biomüll zu wählen. Eine Gemeinschaftstonne kann nur mit dem direkt angrenzenden Nachbarn genutzt werden und die Grundstücke müssen zu Wohnzwecken genutzt werden. Es wird eine Entsorgungsgemeinschaft gebildet mit separatem Gebührenbescheid. Der Antrag kostet einmalig 32,- Euro.
Antragsformular Gemeinschaftstonne Biomüll
Antragsformular Gemeinschaftstonne Restmüll
Befreiung von der Biomüll
Auch eine Befreiung von der Biotonne ist möglich. Voraussetzung hierfür ist die Eigenkompostierung auf dem Wohngrundstück und der Nachweis von mind. 25 m² gärtnerisch genutzter Fläche pro angemeldeter Person. Zu gärtnerisch genutzten Flächen zählt alles außer Rasen, also Beete, Rabatten, Hecken usw. Die Befreiung berechtigt nicht zur Entsorgung von Biomüll über die Restmülltonne. Die einmalige Gebühr beträgt 70,- Euro.
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
Buchsbaumzünsler
Buchsbaumzünsler und Buchsbaumreste können problemlos über die Biotonne entsorgt werden. Durch die hohen Temperaturen und die Dauer des Vergärungsprozesses wird der Schädling sicher abgetötet und eine weitere Ausbreitung verhindert. Die Restabfalltonnen eignen sich ebenfalls zur Entsorgung des Buchsbaumzünslers.
Eine Entsorgung über die Grünabfallsammlung indes ist nicht zu empfehlen, weil im Rahmen der Grünabfallkompostierung (offene Mietenkompostierung) ein umfassender Rotteprozess nicht vollständig gewährleistet ist. Verschleppungen können die Folge sein. Auch eine Kompostierung im Garten vermag die weitere Ausbreitung des Buchsbaumzünslers nicht hinreichend einzudämmen und sollte daher unbedingt unterbleiben.
Weiterführende Informationen zum Buchsbaumzünsler als Schadorganismus und dessen Ausbreitung und Verschleppung finden Sie im nachfolgenden Dokument der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK).
Fragen beantworten wir gerne:
Abfallberatung - Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt
Ansprechpartner Umweltberatung
Frank Eckert
Telefon 06172 731-1309
Müllabfuhr - Verkehrs- und Ordnungsamt
Ansprechpartner
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Telefon 06172 731-1280
Abfallgebühren / Abfallgefäße (Neu/Tausch/Abmeldung) - Finanzen, Steuern & Abgaben
Ansprechpartner
Lukas Friedl
Erdgeschoss - Zimmer 7
Telefon 06172 731-1307
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