Förderprogramme zum Umwelt- und Klimaschutz
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Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf
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Fördermitteldatenbank - Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger
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BINE - energiefoerderung.de
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Kfw - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Presseinformation 11.07.2024
Friedrichsdorfer Förderprogramm 2024 bereits ausgeschöpft
Das am 01. April in Kraft getretene Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ist außerordentlich nachgefragt. Rund 100 Förderanträge erreichten die Stadt innerhalb von 3 Monaten nach der Freischaltung.
Weitere Anträge können vorerst nicht mehr angenommen werden, da das Fördervolumen von 100.000 Euro für 2024 bereits ausgeschöpft ist.
Erfreulicherweise gab es in der Bevölkerung, wie bereits in den vergangenen Jahren, eine hohe Nachfrage bzgl. der einundzwanzig verschiedenen Maßnahmen des städtischen Förderprogramms. Dabei fielen nach Auswertung der eingegangenen Förderanträge rund 80 Prozent auf Photovoltaik (PV) oder steckerfertige PV-Mini-Anlagen, aber u. a. auch Dämmmaßnahmen oder der Fensteraustausch stießen auf reges Interesse.
Die ersten Antragsbescheide können voraussichtlich ab August bearbeitet und Fördergelder ausgezahlt werden.
Richtlinie & Antrag mit DSGVO
- Förderrichtlinien Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (97.8 KB)
- Antragsformblatt - Förderrichtlinien Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (334.2 KB)
Sonstiges:
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Verwendungsnachweis 2024 - Thermische Gebäudehülle (69.8 KB)
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Verwendungsnachweis 2024 - Begrünungs- oder Entsiegelungsmaßnahmen (74.3 KB)
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Antrag auf Fristverlängerung - Förderung Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (65.9 KB)
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Dämmwerte zur Förderrichtlinie der Stadt Friedrichsdorf (80.6 KB)
FAQ
- Sie lesen die Förderrichtlinie aufmerksam durch. Diese ist zwingend zu beachten.
- Sie stellen im Nachgang den Förderantrag über die genannten Wege.
- Ab jetzt dürfen Sie mit der Sie mit der Umsetzung der Maßnahme(n) beginnen. Angebote dürfen bereits vorab eingeholt und Aufträge vergeben werden.
- Sie erhalten einen vorläufigen Bewilligungsbescheid von der Stadt Friedrichsdorf. Dieser Bescheid stellt die Geldreservierungsbestätigung dar.
- Sie reichen uns nach dem Erhalt des Bescheides und nach Abschluss Ihrer Maßnahme die in der Richtlinie geforderten Unterlagen vollständig, zusammen mit dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ für Ihre Maßnahme ein. Die Maßnahme muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Stichtag hierfür ist das Antragsdatum.
- Die Stadt Friedrichsdorf prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und, ob die Förderbedingungen der Richtlinie eingehalten werden.
- Sie erhalten von der Stadt den finalen Bewilligungsbescheid. Ihre errechnete Fördersumme wird dann zeitnah automatisch von der Stadt auf das im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.
Weitere Informationen in Bezug auf die Förderrichtlinie hier:
Steckerfertige PV-Minianlagen: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
Die Verbraucherzentrale informiert hier >>>
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nach GEG (Stand 2021*)
Im Rahmen einer Modernisierung bzw. Umsetzung von Maßnahmen, müssen folgende in der Tabelle angegebene Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht bzw. unterschritten werden: Download >>>
Zum Thema: Die Verbraucherzentrale informiert >>>
Weitere Links zu Datenbanken und anderen Internetseiten zum Thema:
Die Fördermitteldatenbank im Bereich Bauen, Modernisieren und Energie sparen. Alle Förderungen von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und Energieversorgern.
Förderdatenbank
Förderkompass Hessen
Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen der Altbausanierung sowie zur Wärmedämmung und Verminderung des Energieverbrauchs mit Zuschüssen und Darlehen. Zuschüsse müssen direkt bei der KfW beantragt werden, Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.